Energieausweis - Beim Verkauf inklusive!
Wir sind BAFA anerkannte "Vor Ort Energieberater"!
Seit 2009 muss bei dem Verkauf oder der Vermietung von Wohngebäuden und von gewerblich genutzten Gebäuden, jedem Käufer oder Mieter ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden - der sogenannte Energieausweis. Ein Energieausweis bewertet Gebäude grundsätzlich energetisch. Mit ihm können künftige Mieter oder Käufer bereits im Voraus einschätzen, welche Energiekosten oder auch Sanierungsmaßnahmen auf Sie zukommen.
Jedes Gebäude kann einen Energieausweis erhalten. Egal wie schlecht der Energetische Zustand der Immobilie ist. Der Energiekennwert fällt dann entweder "schlecht" oder "gut" aus. Wichtig! Kein Gebäudeeigentümer kann zum heutigen Zeitpunkt wegen eines schlechten Energiekennwertes zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden. Also, keine Angst vor dem Energieausweis!
Sie haben noch keinen Energieausweis und möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wir erstellen Ihnen den Energieausweis! Ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, alles inklusive für unsere Verkaufskunden. Sie möchten, dass wir Ihre Immobilie vermieten und haben keinen Energieausweis. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und finden eine kostengünstige Lösung.
Service und Kompetenz - dafür stehen wir
Ralf Hilger und Franz-Josef Schmitz
Der zertifizierte Energieeffizienz-Experte!
Wir nehmen das Wohngebäude bei einem Vor-Ort-Termin in Augenschein. Dabei ermitteln wir die wesentlichen Gebäudedaten. Diese betreffen die Bauteile (Dach, Außenwände, Fenster, Türen und Keller) und die vorhandene Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung). Auf dieser Grundlage erstellen wir für Sie einen schriftlichen Energieberatungsbericht. Dessen wesentlicher Bestandteil ist ein energetisches Sanierungskonzept; es enthält Vorschläge, wie Sie den Energiebedarf Ihres Wohngebäudes durch Modernisierungsinvestitionen senken können. Sie haben Interesse - Rufen Sie uns an unter ☎ 0221 4734048.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie. Damit sollen Miet- und Kaufinteressenten eine objektive Information darüber bekommen, mit welchen Energiekosten sie voraussichtlich zu rechnen haben. Gebäude mit schlechten Energiekennwerten sollen den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen motivieren. Generell unterscheidet man zwischen zwei Arten, dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Benötige ich einen Energieausweis und wozu?
Einen Energieausweis benötigen Verkäufer und Vermieter bei Verkauf, neuer Vermietung oder neuer Verpachtung. Bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen verschiedene Angaben aus dem Energieausweis dargestellt werden. Ein Energieausweis ist zudem immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgezeigt und nach Abschluss des Vertrages (zumindest als Kopie) übergeben werden.
Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis?
Es gibt 2 Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Sie sind 10 Jahre gültig. Der teurere, bedarfsorientierte Energieausweis ist Pflicht für Häuser mit bis zu 4 Wohneinheiten die vor 1978 erbaut wurden und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden. Er fußt auf ein technisches Gutachten und kostet zwischen 300 und 1.000 Euro. Der Betrag differiert je nach Anbieter und Aufwand. Beurteilt werden ausschließlich bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung. Für alle anderen Häuser reicht prinzipiell der preiswertere verbrauchsorientierte Ausweis. Dieser orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen 3 Jahre und kostet ca. 100 Euro.
Welche Strafen drohen und wer ist verantwortlich?
Die Pflichtangaben zur Energieeffizienz gelten für Anzeigen in kommerziellen Medien wie Tageszeitungen oder Internetportalen. Für die Einhaltung dieser Pflicht ist immer der Verkäufer oder Vermieter verantwortlich. Dies ist selbst dann der Fall, wenn für die Schaltung der Anzeige ein Dritter (z.B. ein Makler oder Verwalter) beauftragt wurde. Haben Sie noch keinen Energieausweis, können Sie in der Immobilienanzeige zunächst auf die Angaben zur Energieeffizienz verzichten. Spätestens bei der Besichtigung muss dem Interessenten aber ein Energieausweis vorgelegt werden. Können Sie bei der Besichtigung keinen Energieausweis vorlegen, begehen Sie als Vermieter / Verkäufer eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Können Energieausweise auch für Wohnungen erstellt werden?
Energieausweise können nur für das gesamte Gebäude und nicht für Eigentumswohnungen erstellt werden. Bei Wohn- und Geschäftshäusern kann der Energieausweis nur für den wohnwirtschaftlichen Teil ausgestellt werden.
Habe ich Strafen zu befürchten, wenn ich die energetischen Angaben bewusst weglasse oder verfälsche?
Liegt für das Gebäude zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung kein Energieausweis vor, so sind keine haftungsrechtlichen Fragen zu befürchten, wenn die entsprechenden Informationen nicht veröffentlicht werden. Ein Verstoß entsteht erst, wenn ein gültiger Ausweis vorliegt und Sie die Angaben dann weglassen oder verfälschen.